Das Bürgergeld ist eine neue Sozialleistung in Deutschland und startete am 1. Januar 2023. Es ersetzt “Hartz IV”, die alte Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Das Ziel ist, die finanzielle Unterstützung zu verbessern. So sollen Menschen besser am Arbeitsmarkt teilhaben können.

Das Bürgergeld soll sicherstellen, dass jeder ein menschenwürdiges Existenzminimum hat. Es hilft Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Im Vergleich zu Hartz IV gibt es mit dem Bürgergeld einige Verbesserungen.

Wichtige Erkenntnisse:

  • Das Bürgergeld ersetzt die bisherige Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV).
  • Mit der Reform soll die Unterstützung der Leistungsbezieher verbessert und ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt gefördert werden.
  • Das Bürgergeld soll ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherstellen.
  • Im Vergleich zu Hartz IV bringt das Bürgergeld einige Änderungen mit sich.
  • Das Bürgergeld ist eine neue Sozialleistung in Deutschland, die zum 1. Januar 2023 eingeführt wurde.

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung des Staates. Es hilft Menschen mit wenig oder keinem Einkommen. Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen in Not geraten, wie Arbeitsplatzverlust oder Krankheit.

In Deutschland brauchen viele Menschen Sozialleistungen. Dazu gehören chronisch Kranke, Behinderungen, Alleinerziehende und Kinder. Auch Rentner müssen oft auf Sozialhilfe zurückgreifen.

Das Bürgergeld gibt Erwerbsfähigen und ihren Familien ein Existenzminimum. Zum 1. Januar 2023 erhöhte sich das Bürgergeld für alleinstehende Erwachsene um 53 Euro. Es betrug dann 502 Euro. Zum 1. Januar 2024 stieg es weiter auf 563 Euro.

Personengruppe Regelbedarf
Alleinstehende und Alleinerziehende 563 Euro
Volljährige Partner 506 Euro
Volljährige bis 25 Jahre 451 Euro
Personen 18-24 ohne Zusicherung 402 Euro
Kinder/Jugendliche 14-17 Jahre 471 Euro
Kinder 6-13 Jahre 390 Euro
Kinder 0-5 Jahre 357 Euro

Das Bürgergeld hilft Menschen, wieder in Arbeit zu kommen. Es gibt viele Möglichkeiten, um dies zu erreichen.

Wer bekommt Bürgergeld?

Das Bürgergeld hilft Menschen, die arbeiten können, aber nicht selbst auskommen. Es geht darum, diejenigen zu unterstützen, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine verdienen können. Man muss zuerst andere Hilfen wie Arbeitslosengeld nutzen.

Wer früher Sozialgeld bekommen hat, kann jetzt Bürgergeld beantragen. Wichtig ist, dass man arbeitsfähig ist und nicht selbst auskommen kann.

Anspruchsvoraussetzungen

Um Bürgergeld zu bekommen, muss man ein paar Dinge erfüllen:

  • Man muss mindestens 15 Jahre alt sein.
  • Man kann seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen.
  • Man darf keine Krankheit oder Behinderung haben, die Arbeit unmöglich macht.
  • Man darf nicht zu viel Vermögen haben (40.000 Euro für die erste Person, 15.000 Euro für jede weitere).

Man muss auch andere Hilfen wie Arbeitslosengeld nutzen, bevor man Bürgergeld bekommt.

Das Bürgergeld soll Bedürftigen helfen und sie in den Arbeitsmarkt zurückführen. Es ändert das Prinzip “Fördern und Fordern” für eine bessere Unterstützung.

Höhe des Bürgergelds

Zu Beginn des Jahres 2023 wurden die Regelbedarfe für das Bürgergeld angepasst. Das war nötig, um die Inflation zu berücksichtigen. Ein alleinstehender Erwachsener bekam 53 Euro mehr, jetzt 502 Euro pro Monat. Im Januar 2024 stieg das Bürgergeld dann auf 563 Euro.

Für Paare, Jugendliche und Kinder gibt es spezielle Regelsätze. Kinder und Jugendliche bekommen zusätzlich 20 Euro monatlich.

Personengruppe Regelbedarf ab 01.01.2024
Alleinstehende Erwachsene 563 Euro
Paare 506 Euro
Volljährige in Einrichtungen 451 Euro
Jugendliche 14-17 Jahre 471 Euro
Kinder 6-13 Jahre 390 Euro
Kinder 0-5 Jahre 357 Euro

Die Regelbedarfe basieren auf einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS). Diese wird alle fünf Jahre durchgeführt. Neben dem Regelbedarf können Empfänger von Bürgergeld auch mehr Leistungen bekommen.

Bürgergeld und Vermögen

Karenzzeit für Schonvermögen

Wer Bürgergeld erhält, darf im ersten Jahr sein Ersparnisse bis zu 40.000 Euro behalten. Für jede weitere Person in der Familie bleiben zusätzlich 15.000 Euro geschützt. Danach muss man sein Vermögen für den Lebensunterhalt nutzen.

Diese Regel hilft, sich auf die Arbeitssuche zu konzentrieren. Man muss sich nicht um einen Umzug in eine günstigere Wohnung kümmern.

Während der Karenzzeit darf man bis zu 85.000 Euro (40.000 Euro plus 3 mal 15.000 Euro) nicht anrechnen. Nach der Karenzzeit werden Ersparnisse und Vermögen auf dem Girokonto berücksichtigt. Sie können den Bürgergeldbezug beeinflussen.

Die Karenzzeit verlängert sich um ein Jahr, wenn der Leistungsbezug für 3 Jahre unterbrochen wurde. Dabei darf keine Sozialhilfe in dieser Zeit bezogen werden.

Vermögens-Freibetrag Wert
Einzelperson in Karenzzeit Bis zu 40.000 Euro
Jede weitere Person in Bedarfsgemeinschaft Zusätzlich 15.000 Euro
Erhebliches Vermögen nach Karenzzeit Mehr als 15.000 Euro

Kosten der Unterkunft

Jobcentern übernehmen in der Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für die Wohnung. Nur die Heizkosten werden begrenzt, um Energie sparsam zu nutzen. So können Leistungsbezieher sich besser auf die Jobsuche konzentrieren.

Die Kosten für die Unterkunft hängen von der Größe der Wohnung ab. Sie werden nach dem Mietspiegel oder der Mietobergrenze festgelegt. Kommunen bestimmen diese Grenzen selbst, es gibt keine allgemeine Tabelle.

Zu den Kosten zählen Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten. Auch Kosten für Wohnungseigentum werden übernommen, wenn sie angemessen sind. Dabei wird das Kopfteilprinzip angewendet, um die Kosten fair zu teilen.

Spezielle Regeln gelten für Personen unter 25 Jahren. Das Jobcenter kann die Mietkosten direkt an den Vermieter oder den Bürgergeld-Bezieher überweisen.

Haushaltsgröße Empfohlene Wohnungsgröße
1 Person 45 – 50 m²
2 Personen 60 – 65 m²
3 Personen 75 – 80 m²
4 Personen 85 – 95 m²
5 Personen 95 – 110 m²
6 Personen 105 – 125 m²

Die monatlichen Kosten für die Unterkunft (KdU) in Städten wie Berlin, Bremen, Dortmund, Dresden und Duisburg variieren. Hier sind die Durchschnittswerte:

  • Berlin: 457 € (1 Person), 570 € (2 Personen), 708 € (3 Personen), 833 € (4 Personen), 1.258 € (5+ Personen)
  • Bremen: 432 € (1 Person), 517 € (2 Personen), 609 € (3 Personen), 675 € (4 Personen), 939 € (5+ Personen)
  • Dortmund: 444 € (1 Person), 556 € (2 Personen), 670 € (3 Personen), 775 € (4 Personen), 1.021 € (5+ Personen)
  • Dresden: 412 € (1 Person), 483 € (2 Personen), 581 € (3 Personen), 708 € (4 Personen), 1.034 € (5+ Personen)
  • Duisburg: 385 € (1 Person), 464 € (2 Personen), 548 € (3 Personen)

In Düsseldorf gelten aktuelle Mietobergrenzen. Hier sind die Werte:

Haushaltsgröße Mietobergrenze
1 Person 528 €
2 Personen 610 €
3 Personen 750 €
4 Personen 969 €
5 Personen 1.273 €
Jede weitere Person + 174 €

Freibeträge für Erwerbseinkommen

Seit dem 1. Juli 2023 können Bürgergeld-Empfänger mehr Einkommen behalten. Bei Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen sie 30 Prozent behalten. Das bedeutet bis zu 90 Euro mehr im Monat.

Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs bis zur Minijob-Grenze bleiben unberücksichtigt. Diese Regelungen sollen Anreize für eine Arbeitsaufnahme schaffen.

Der Freibetragsrechner für Erwerbseinkommen berechnet den Freibetrag. Er hilft, das Haushaltseinkommen zu erhöhen. Man kann den Freibetrag berechnen, wenn man das monatliche Bruttoeinkommen angibt.

Nebenverdienste aus einem Ehrenamt bis zu 3.000 Euro jährlich bleiben unberücksichtigt. Eine Versicherungspauschale von 30 Euro pro Monat wird vom Einkommen abgesetzt, das nicht aus Erwerbstätigkeit erzielt wird.

Einkommen von Schülern und Schülerinnen sowie Einkommen aus einem Freiwilligendienst haben spezifische Freibeträge. Der Freibetragsrechner bietet eine erste Orientierung. Er ist jedoch keine rechtsverbindliche Berechnung. Diese erfolgt durch das zuständige Jobcenter.

Weitere Informationen sind auf den Websites www.jobcenter.digital oder www.sozialplattform.de verfügbar.

Freibeträge
Das Bild zeigt eine Waage, auf der auf der einen Seite Münzen und auf der anderen Seite eine Pflanze liegt, umgeben von grünen Pflanzen und sanftem Sonnenlicht.

“Die Neuregelung führt dazu, dass Einnahmen, die nicht als Nachzahlungen gelten, im Vermögen verbleiben, wenn die Bedürftigkeitsgrenze im Zuflussmonat überschritten wird.”

Bürgergeld und Weiterbildung

Förderung beruflicher Weiterbildung

Mit dem Bürgergeld wird die Weiterbildung stärker unterstützt. Wer einen Berufsabschluss machen will, bekommt volle Unterstützung. Es gibt auch ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro für spezielle Kurse.

Man kann auch Grundkenntnisse in Bereichen wie Lesen oder IT anfordern. Das Ziel ist, die Fähigkeit zur Arbeit zu verbessern.

Seit dem 01.07.2023 gibt es monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld. Nach der Prüfung gibt es eine Prämie von 2.500 Euro. Das Geld hilft bei Umschulungen und Vorbereitungen auf Externenprüfungen.

  • Bürgergeld-Bonus: 75€ pro Monat für Weiterbildungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss
  • Weiterbildungsgeld: 150€ pro Monat für berufsabschlussbezogene Weiterbildungsmaßnahmen
  • Weiterbildungsprämie: 1000€ Prämie für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung, 1500€ Prämie bei Bestehen einer Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (insgesamt 2500€)

Das Weiterbildungsgeld erhält man während der Weiterbildung. Es wird nicht von den Regelleistungen abgezogen. Es kommt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

“Das Ziel des Bürgergelds ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Leistungsbezieher zu stärken – und das gelingt am besten durch eine zielgerichtete Förderung der beruflichen Weiterbildung.”

Kooperationsplan statt Eingliederungsvereinbarung

Ab dem 1. Juli 2023 gibt es einen neuen Plan. Der Kooperationsplan ersetzt die alte Eingliederungsvereinbarung im SGB II. Er wird von Leistungsberechtigten und Integrationsfachkräften gemeinsam gemacht.

Der Plan soll die Zusammenarbeit verbessern. Konflikte sollen durch einen Schlichter beigelegt werden. Im Gegensatz zur alten Vereinbarung ist der Kooperationsplan nicht rechtlich bindend.

Der Kooperationsplan ist Teil einer großen Reform. Diese Reform begann am 1. Januar 2023 mit dem Bürgergeld. Der Plan wird jetzt in Textform erstellt, ohne Unterschriften.

Obwohl der Plan nicht rechtlich bindend ist, kann es zu Leistungsminderungen kommen. Das passiert, wenn man die Vereinbarungen nicht einhält.

Wie der Kooperationsplan genau aussehen wird, ist noch nicht klar. Es wird empfohlen, ihn ähnlich wie die alte Vereinbarung zu gestalten. So bleibt alles klar und durchsetzbar.

Kooperationsplan illustration
Das Bild zeigt ein Team, das in einem Besprechungsraum an Diagrammen und Notizen arbeitet.

“Der Kooperationsplan soll eine vertrauensvollere Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Integrationsfachkräften fördern und Konflikte durch einen Schlichtungsmechanismus lösen.”

Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen

Bürgergeld-Bezieher müssen bei Pflichtverletzungen mit Leistungsminderungen rechnen. Ein Meldeversäumnis senkt den Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat. Bei Ablehnung eines Jobangebots gibt es ebenfalls 10 Prozent für einen Monat.

Bei weiteren Verletzungen steigt die Minderung. Die zweite Verletzung senkt die Leistung um 20 Prozent für zwei Monate. Die dritte Verletzung mindert sie um 30 Prozent für drei Monate. Die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben geschützt.

Eine Leistungsminderung betrifft nur denjenigen, der die Pflicht verletzt. Die Ansprüche der anderen in der Bedarfsgemeinschaft bleiben unverändert. Vor einer Leistungsminderung muss eine Anhörung stattfinden, besonders bei wiederholten Verletzungen.

Art der Pflichtverletzung Leistungsminderung
Verweigerung von Aufforderungen aus dem Kooperationsplan Möglich
Unzumutbare Arbeitsablehnung Möglich
Verweigerung von Eingliederungsmaßnahmen Möglich
Vermögensminderung Möglich, wenn nach dem 18. Lebensjahr
Unwirtschaftliches Verhalten Möglich

Leistungsminderungen können auch durch Sperrzeiten nach dem SGB III erfolgen. Für nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte sind Minderungen wegen Einkommens- und Vermögensverminderung oder unwirtschaftlichem Verhalten möglich.

Es ist wichtig, das Jobcenter sofort zu informieren, wenn eine rechtliche Betreuung besteht. Eine “Bestallungsurkunde” muss vorgelegt werden. Eine rechtliche Betreuung kann bei rechtlichen Schwierigkeiten helfen und bei finanziellen, Gesundheits- und Wohnungsfragen unterstützen.

Fazit

Die Bundesregierung hat mit dem Bürgergeld einen großen Schritt gemacht. Es soll den Zugang zu Sozialleistungen einfacher und effektiver machen. Das Ziel ist, dass Menschen schneller wieder arbeiten können.

Das Bürgergeld bietet mehr Freibeträge und fördert die Weiterbildung. Es will auch, dass Jobcenter und Leistungsempfänger besser zusammenarbeiten. So sollen Sanktionen für Pflichtverletzungen sanfter sein.

Das Bürgergeld will Menschen in Not besser unterstützen. Es soll helfen, dass sie am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft teilhaben können. Doch die Umsetzung stellt eine große Herausforderung für die Jobcenter dar.

Ob das Bürgergeld erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Es kommt darauf an, die richtige Balance zu finden. Nur so kann es helfen, Armut in Deutschland zu verringern und den Zusammenhalt zu stärken.

FAQ

Was heißt Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine neue Sozialleistung in Deutschland und startete am 1. Januar 2023. Es soll Menschen in Not helfen, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine verdienen können.Es ersetzt die alte Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV). Die Idee ist, die Unterstützung zu verbessern und die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu fördern.

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung des Staates. Es soll Menschen mit wenig oder keinem Einkommen helfen. Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen in Not geraten können.Beispiele sind Arbeitsplatzverlust, Betriebsschließung oder Krankheit. Das Bürgergeld hilft, wieder Fuß zu fassen und in die Arbeit zurückzukehren.

Wer bekommt Bürgergeld?

Wer erwerbsfähig ist und nicht aus eigenem Einkommen leben kann, bekommt Bürgergeld. Man muss zuvor andere Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Wohngeld ausgeschöpft haben.Wer bislang Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, bekommt nun Bürgergeld. Man muss im erwerbsfähigen Alter sein und den Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Im Jahr 2023 wurde das Bürgergeld angepasst. Für einen alleinstehenden Erwachsenen stieg es um 53 Euro auf 502 Euro pro Monat. Zum 1. Januar 2024 wurde es auf 563 Euro erhöht.Für Paare, Jugendliche und Kinder gibt es gestaffelte Regelsätze. Kinder und Jugendliche bekommen zusätzlich 20 Euro monatlich.

Wie wird das Bürgergeld-Vermögen berücksichtigt?

Wer Bürgergeld braucht, darf im ersten Jahr sein Ersparnisse von bis zu 40.000 Euro behalten. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft bleiben zusätzlich 15.000 Euro geschützt.Nur danach muss Vermögen über dieser Grenze für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Diese Regelung hilft den Leistungsbeziehern, sich auf die Jobsuche zu konzentrieren.

Wie werden die Kosten der Unterkunft im Bürgergeld berücksichtigt?

In der Karenzzeit werden die tatsächlichen Kosten für die Wohnung übernommen. Die Heizkosten werden im angemessenen Umfang gewährt, um sparsam mit Energie umzugehen.Diese Regelungen sollen den Leistungsbeziehern in der ersten Zeit den Rücken freihalten, damit sie sich auf die Jobsuche konzentrieren können.

Welche Freibeträge gibt es für Erwerbseinkommen?

Seit dem 1. Juli 2023 können Bürgergeld-Empfänger mehr von ihrem Einkommen behalten. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden.Dies bedeutet bis zu 90 Euro mehr im Monat. Auch Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs bis zur Minijob-Grenze bleiben unberücksichtigt. Diese Regelungen sollen Anreize für eine Arbeitsaufnahme schaffen.

Wie wird berufliche Weiterbildung im Bürgergeld gefördert?

Mit dem Bürgergeld wird die berufliche Weiterbildung stärker gefördert. Wer einen Berufsabschluss nachholen möchte, erhält dafür eine unverkürzte Förderung.Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro für Teilnehmer an abschlussbezogenen Weiterbildungen. Auch für Grundbildungsmaßnahmen in Bereichen wie Lesen, Rechnen oder IT-Kenntnisse können Leistungen beantragt werden.Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Leistungsbezieher zu stärken.

Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Leistungsbeziehern und Jobcentern aus?

Anstelle der Eingliederungsvereinbarung wurde zum 1. Juli 2023 ein Kooperationsplan eingeführt. Dieser wird gemeinsam von Leistungsberechtigten und Integrationsfachkräften erarbeitet.Er dokumentiert in verständlicher Sprache die Eingliederungsstrategie. Ziel ist eine vertrauensvollere Zusammenarbeit, bei der Konflikte durch einen Schlichtungsmechanismus gelöst werden können.

Wie werden Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen gehandhabt?

Bürgergeld-Bezieher, die Pflichten gegenüber dem Jobcenter verletzen, müssen mit Leistungsminderungen rechnen. Im Falle eines Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gekürzt.Bei der ersten Pflichtverletzung, etwa der Ablehnung eines zumutbaren Jobangebots, sind es ebenfalls 10 Prozent für einen Monat. Bei der zweiten Verletzung 20 Prozent für zwei Monate und in der dritten Stufe 30 Prozent für drei Monate. Die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben jedoch geschützt.

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